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In der Regel besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt über eine Adressänderung zu unterrichten.
Ziehen Sie innerhalb des Zuständigkeitsbezirks des Finanzamts um, erfährt das Finanzamt spätestens mit Abgabe Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Ihre neue Adresse, sodass Sie das Finanzamt nicht gesondert informieren müssen.
Wenn Sie in den Zuständigkeitsbezirk eines anderen Finanzamts ziehen, sollten Sie unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer und Ihrer Steuernummer Ihr bisheriges Finanzamt schriftlich über Ihre neue Adresse informieren. Dann kann dieses Ihre Unterlagen dem künftig zuständigen Finanzamt zuleiten. Dies kann die Bearbeitung Ihrer nächsten Steuererklärung beschleunigen.
Wenn Sie einen Steuerbescheid oder andere Mitteilungen des Finanzamts erwarten, ist es in jedem Fall sinnvoll, dem Finanzamt Ihre neue Adresse bekannt zu geben.
Ob Ihr neuer Wohnort zum Zuständigkeitsbezirk eines anderen Finanzamts gehört, können Sie im
- Behördenwegweiser
in Amt24 herausfinden. Vorher müssen Sie in der Ortsauswahl auf der rechten Seite dieses Fensters Ihren neuen Wohnort so genau wie möglich einstellen. Alternativ können Sie Ihr zuständiges Finanzamt auch über eine bundesweite Suche beim
ermitteln oder im Zweifelsfall direkt beim Finanzamt nachfragen.
HINWEIS:
Bei einem Umzug brauchen Sie die Anschrift auf Ihrer Lohnsteuerkarte nicht ändern zu lassen.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.