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Adressänderung beim Erziehungsgeld / Elterngeld 

Beziehen Sie Bundeselterngeld oder sächsisches Landeserziehungsgeld, müssen Sie jede Adressänderung der Eltern- und Erziehungsgeldstelle bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt (in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung) mitteilen.

Die Mitteilung kann formlos per Post oder Fax unter genauer Angabe Ihrer Daten erfolgen und muss von Ihnen unterschrieben werden. Falls sich bei Ihrem Umzug auch Ihre Bankverbindung ändert, geben Sie bitte auch diese Änderung bekannt.

Bundeselterngeld wird, soweit es bewilligt ist und sich keine Änderung in den Verhältnissen ergibt, auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland weitergezahlt. Die Zahlung von Landeserziehungsgeld wird bei einem Wegzug aus Sachsen hingegen eingestellt. Eventuell zahlt das Bundesland, in das Sie ziehen, auch ein Landeserziehungsgeld. Derzeit gibt es vergleichbare Leistungen in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen.


DETAILS:

  • Elterngeld
  • Landeserziehungsgeld
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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