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Die bauliche Anlage muss alle Anforderungen der Standsicherheit, des Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutzes erfüllen. Dafür müssen Sie die notwendigen bautechnischen Nachweise erbringen.
Die bautechnischen Nachweise, die mit dem Bauantrag eingereicht werden, müssen durch bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser erstellt werden, welche
- die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen (Architektenkammer Sachsen)
oder - in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen sind.
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Prüfingenieure in Sachsen
Standsicherheitsnachweis
Bei Gebäuden mit einer Höhe von über sieben Metern muss der Nachweis zusätzlich von einem Prüfingenieur für Standsicherheit geprüft sein.
Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 muss der Standsicherheitsnachweis von einem qualifizierten Tragwerksplaner oder einem Prüfingenieur für Standsicherheit erstellt sein. Der Tragwerksplaner hat das Gebäude hinsichtlich seiner statisch-konstruktiven Schwierigkeit zu beurteilen und zu erklären, ob eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises erforderlich ist. Erklärt der Tragwerksplaner eine Prüfung für erforderlich, muss der Nachweis zusätzlich von einem Prüfingenieur für Standsicherheit geprüft werden.
Brandschutznachweis
Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden über sieben Metern muss auch der Brandschutznachweis von einem Prüfingenieur für Brandschutz geprüft sein.
Der Brandschutznachweis kann auch von einem Prüfingenieur für Brandschutz erstellt werden.
Prüfingenieure in Sachsen
Verzeichnisse mit den Kontaktdaten der in Sachsen anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit und der Prüfingenieure für Brandschutz:
- Prüfingenieure/Prüfsachverständige
(Sächsisches Staatsministerium des Innern)
VERWANDTES THEMA:
- Bautechnische Prüfung
(Kapitel in Amt24)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.