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Adressänderung beim Arbeitgeber 

Wenn Sie eine neue Adresse haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber möglichst umgehend darüber informieren. Möglicherweise muss dieser daraufhin seine Personaldaten anpassen.


TIPP: Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie für Ihren Umzug Anspruch auf Sonderurlaub haben und wie viele Tage dieser gegebenenfalls beträgt. Die Gewährung von Sonderurlaub hängt dabei von den für Sie geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen ab.



Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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