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Adressänderung bei Wehr- oder Zivildienst 

Wenn Sie umgezogen sind und die Ummeldung beziehungsweise Anmeldung binnen einer Woche bei der Gemeinde des neuen Wohnortes vorgenommen haben, brauchen Sie sich nicht mehr beim Kreiswehrersatzamt beziehungsweise beim Bundesamt für den Zivildienst umzumelden.

Die Meldebehörde der Gemeinde informiert das zuständige Kreiswehrersatzamt beziehungsweise das Bundesamt für den Zivildienst über Ihren Wohnungswechsel. Unabhängig davon können Sie Ihre Adressänderung aber natürlich auch direkt mitteilen.



Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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