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Banken
Teilen Sie Ihrer Bank umgehend Ihre neue Anschrift mit. So ist sichergestellt, dass keine wichtigen und vertraulichen Unterlagen an eine nicht (mehr) zutreffende Adresse geschickt werden.
Beachten Sie des Weiteren, dass bei einem Umzug vermutlich Ihre Einzugsermächtigungen widerrufen und Daueraufträge geändert werden müssen – beispielsweise für die Miete und Zahlungen an Versorgungsunternehmen.
Versicherungen
Informieren Sie die Versicherungsinstitute unbedingt rechtzeitig und vor dem Umzug über Ihren Wohnungswechsel.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, inwieweit der Versicherungsschutz Ihrer Hausratsversicherung für die Dauer des Umzuges auf die neue Wohnung übergeht und ob während des Umzuges der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen besteht. Für die neue Wohnung muss der Versicherungsschutz angepasst werden.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.