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- Zulassung Ihres Fahrzeugs
- Bewohnerparkausweis
Zulassung Ihres Fahrzeugs
Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich, also in eine andere Kreisfreie Stadt oder einen anderen Landkreis, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen. Ihnen wird dann ein neues Kfz-Kennzeichen zugeteilt.
HINWEIS:
Ab dem 1. September 2010 wird auf Wunsch des Fahrzeughalters auf die Neuzuteilung eines Kennzeichens für ein zugelassenes Fahrzeug bei einem Wechsel des Zulassungsbereiches innerhalb des Freistaates Sachsen verzichtet.Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass kein Halterwechsel erfolgt und nicht für auslaufende Kennzeichen (siehe Anlage 1 Nummer 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung).
Als Fahrzeughalter müssen Sie aber bei der am neuen Wohnsitz örtlich zuständigen Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen, um Ihre Mitteilungspflicht hinsichtlich der Änderung der Anschrift zu erfüllen.
Wenn Sie innerhalb des selben Zulassungsbereiches umziehen, müssen Sie nur die neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung
DETAILS:
- Adressänderung in Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein (innerhalb Zulassungsbereich)
- Umschreibung eines Fahrzeugs (Wechsel des Zulassungsbereiches)
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Bewohnerparkausweis
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis besitzen und Sie aus dem betreffenden Bewohnerparkgebiet wegziehen, müssen Sie den Ausweis der Stadt oder Gemeinde zurückgeben.
Erkundigen Sie sich auch, ob Sie in Ihrem neuen Wohngebiet einen Bewohnerparkausweis brauchen. Ist dies der Fall, sollten Sie einen solchen rechtzeitig beantragen.
DETAILS:
- Bewohnerparkausweis
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.