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Umzug: Ab- und Anmeldung Hundesteuer
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen und einen Hund besitzen, müssen Sie das der Gemeinde mitteilen. Dies können Sie persönlich, schriftlich oder telefonisch erledigen; geben Sie dabei in jedem Fall das Kassenzeichen des Hundesteuerbescheides an.
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde um, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in der neuen Gemeinde anmelden.
DETAILS:
- Abmeldung von der Hundesteuer
- Anmeldung zur Hundesteuer
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.