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Umzug: Ab- und Anmeldung des Telefonanschlusses 

  • Abmeldung
  • Anmeldung
  • Übertragung

Abmeldung

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich auch um Ihren Telefonanschluss kümmern. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrem Anbieter, welche Möglichkeiten Sie bei einem Umzug haben. Sie können zum Beispiel bei einigen Anbietern Ihre bisherige Rufnummer mitnehmen, wenn Sie im selben Vorwahlbereich umziehen.

Wollen Sie bei Ihrem Anbieter den Anschluss kündigen, beachten Sie bitte die Bestimmungen Ihres Vertrages, vor allem die dort vereinbarten Kündigungsfristen. Wie die Abmeldung des Anschlusses im Einzelnen funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie von Ihrem Anbieter.

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Anmeldung

Informieren Sie sich, welche Telefongesellschaften an der neuen Adresse einen Anschluss bereitstellen können. Vergleichen Sie und wägen Sie ab, welches Angebot für Sie am besten geeignet ist. Denken Sie dabei auch an einen Internetanschluss, falls Sie einen benötigen.

Wie die Anmeldung eines neuen Telefonanschlusses funktioniert, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Häufig sind dabei viele verschiedene Bedingungen ausschlaggebend. Informieren Sie sich eingehend und planen Sie genügend Zeit für die Bereitstellung des Anschlusses ein.

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Übertragung

Wenn Sie sich mit dem Vormieter aus der neuen Wohnung einig sind, können Sie in der Regel beim selben Anbieter den Anschluss übertragen lassen. Das spart vor allem Zeit und kann verhindern, dass Sie eine Zeit lang nicht telefonisch erreichbar sind. Das Gleiche gilt natürlich auch für den Anschluss in Ihrer bisherigen Wohnung und den Nachmieter.

Ob es diese Möglichkeit bei dem betreffenden Anbieter gibt, sollten Sie bereits frühzeitig erfragen. Hat der Vormieter einmal seinen Anschluss gekündigt, bleibt Ihnen nur noch die Neuanmeldung.

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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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