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Umzug: Ab- und Anmeldung des Kabelanschlusses 

Wenn Sie selbst Vertragspartner des Kabelnetzbetreibers sind, müssen Sie Ihren Kabelanschluss beim Auszug aus der Wohnung kündigen. Ist in Ihrer neuen Wohnung ein Kabelanschluss des selben Kabelnetzbetreibers vorhanden, genügt in den meisten Fällen auch eine Ummeldung.

Hat hingegen der Vermieter einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber, brauchen Sie dem Betreiber Ihren Umzug nicht mitzuteilen.


TIPP: Erkundigen Sie sich am besten beim Vermieter Ihrer neuen Wohnung, ob und von welchen Betreibern an dieser Adresse Kabelanschlüsse möglich sind.


In Sachsen gibt es eine Vielzahl von Kabelnetzbetreibern. Bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) finden Sie Übersichten über die von ihr zugelassenen Anbieter für Fernsehen und Hörfunk.


MEHR ZU DIESEM THEMA:

  • Fernsehen
  • Hörfunk
    (Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien)


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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