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Umzug: Ab- und Anmeldung an Schulen / Kitas 

Wenn Sie mit Kindern umziehen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig darüber Gedanken machen, welche neue Schule oder Kindertageseinrichtung die Kinder besuchen sollen.

Bei einem Wechsel empfiehlt es sich, die Kinder zunächst an der neuen Einrichtung anzumelden und dann von der bisherigen abzumelden.

Können Ihre Kinder die bisherige Schule oder Kindertageseinrichtung weiterhin besuchen, brauchen Sie diesen Einrichtungen nur Ihre neue Anschrift mitzuteilen.


  • Schule
  • Kindertageseinrichtung

Schule

Wenn Sie eine neue Schule suchen, können Sie zur Orientierung und Information die folgenden Angebote nutzen:


Weitere Informationen darüber, was es bei einem Schulwechsel noch zu beachten gibt und wie die Anmeldung an der neuen Schule konkret abläuft, erfahren Sie hier:

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Kindertageseinrichtung

Informationen zur Kinderbetreuung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) und zur Anmeldung an den verschiedenen Einrichtungen erhalten Sie hier:

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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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