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Bauunternehmen 

Bauunternehmen führen die Bauarbeiten aus, sie setzen also die Planungen in die Wirklichkeit um. Dabei kann man zwischen Generalunternehmen (alle Gewerke wie Erdarbeiten, Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Tischlerarbeiten) und Fachunternehmen (ein Gewerk) unterscheiden. Generalunternehmer beauftragen dabei auch Subunternehmen, die einzelne Gewerke ausführen.

Die Bauunternehmer sind für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich. Des Weiteren muss die Ausführung der Bauarbeiten stets den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und Bauarten müssen durch den Bauunternehmer erbracht und auf der Baustelle für Kontrollen bereitgehalten werden.

Selbstverständlich müssen auch die für die Arbeiten nötige Ausstattung und Kenntnisse vorhanden sein. Dies gilt vor allem dann, wenn besondere Fähigkeiten, Geräte oder Maschinen eingesetzt werden. Dies muss der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen auch nachgewiesen werden können.



Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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