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Lebenslagen-> Bauen-> Beteiligte am Bau-> Bauherr
Bauherr 

Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Vorbereitung, die Überwachung und die Ausführung eines Bauvorhabens.

Wenn das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist, müssen Sie die gemäß der Sächsischen Bauordnung dafür geeigneten Personen (bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Bauunternehmer, Bauleiter) dazu bestellen, sofern Sie über diese Eignung nicht selbst verfügen.

Des Weiteren müssen Sie vor dem Baubeginn der zuständigen Bauaufsichtsbehörde den Namen des Bauleiters mitteilen. Dies gilt ebenso, wenn der Bauleiter während der Bauphase wechselt.

Der Bauherr ist außerdem für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise verantwortlich.

Darüber hinaus ist er für die Sicherheit auf der Baustelle zuständig und trägt die Verantwortung auch, wenn Dritte für die Abwicklung und Betreuung des Bauvorhabens beauftragt wurden (Architekten, Bauleiter, Unternehmer und so weiter).



Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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