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Lebenslagen-> Schwangerschaft und Geburt-> Finanzielle Hilfen-> Steuererleichterungen
Steuererleichterungen 

Im Einkommensteuergesetz sind verschiedene Vergünstigungen geregelt, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei neben dem Kindergeld um Frei- beziehungsweise Abzugsbeträge, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen können.


DETAILS:


WEITERE INFORMATIONEN UND BERATUNG:


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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