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Steuererleichterungen
Im Einkommensteuergesetz sind verschiedene Vergünstigungen geregelt, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei neben dem Kindergeld um Frei- beziehungsweise Abzugsbeträge, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
DETAILS:
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Freibeträge für Kinder
- Haushaltshilfe oder Betreuungsperson bei der Minijob-Zentrale anmelden
- Kinderbetreuungskosten
- Steuerliche Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
WEITERE INFORMATIONEN UND BERATUNG:
- Finanzämter im Freistaat Sachsen
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant
- Elektronische Lohnsteuermerkmale (ELStAM), Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder ab 18 Jahren
- Elektronische Lohnsteuermerkmale (ELStAM), Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder ab 18 Jahren
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Haushaltshilfe oder Betreuungsperson bei der Minijob-Zentrale anmelden
Anmeldung einer Haushaltshilfe oder Betreuungsperson im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, Haushaltsscheckverfahren... - Kinderbetreuungskosten
Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten - Steuerliche Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen
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