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Lebenslagen-> Schwangerschaft und Geburt-> Nach der Geburt
Nach der Geburt 

Jede Geburt muss dem Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche angezeigt werden. Das Verfahren zur Anzeige einer Geburt hängt von dem Ort ab, den Sie für die Entbindung gewählt haben. Unterschieden wird zwischen

  • einer Geburt in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung und
  • einer Hausgeburt.

DETAILS:


Wenn Sie einmal eine Geburtsurkunde benötigen oder wissen möchten, wie Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass, einen eigenen Reisepass und Personalausweis beantragen, finden Sie hierzu und zu einigen anderen Anliegen nachfolgend die Informationen:


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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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