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Bauaufsicht, Ordnungswidrigkeit, Rechtsschutz 

Wenn Sie ohne Baugenehmigung bauen oder von einer Ihnen erteilten ohne Erlaubnis abweichen, wenn Sie Bauarten und Bauprodukte verwenden, die nicht zugelassen sind oder sich auf andere Art während Ihres Bauvorhabens rechtswidrig verhalten, haben die Bauaufsichtsbehörden verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Sie dürfen die Verwendung bestimmter Bauprodukte verbieten und auch beschlagnahmen, die Arbeiten einstellen lassen, bis hin zum Abriss eines rechtswidrig errichteten und auch nicht im Nachhinein genehmigungsfähigen Gebäudes.

Sie haben die Möglichkeit, alle behördlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn Sie sich dadurch in Ihren Rechten verletzt sehen. Einer Klage vorgeschaltet ist das Widerspruchsverfahren. Zum Rechtsschutz zählt auch, dass Sie Bebauungspläne anfechten können.

Mit rechtswidrigem Verhalten sind in der Regel auch Ordnungswidrigkeiten verbunden, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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