Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Reisen-> Verkehrsmittel-> Flugreisen-> 3.2.1 Gepäck und Haust...
3.2.1 Gepäck und Haustiere 

  • Reisegepäck
  • Handgepäck
  • Sondergepäck
  • Beförderung von Tieren

Reisegepäck

Bezüglich Ihres Reisegepäcks müssen Sie bestimmte Gewichtsbeschränkungen beachten. Diese können von Land zu Land beziehungsweise von Fluglinie zu Fluglinie unterschiedlich sein. In der Regel gelten auch für Inlandsflüge und Flüge ins Ausland unterschiedliche Gewichtsbegrenzungen. Wie viel Ihr Gepäck wiegen darf, kann auch davon abhängen, ob Sie Economy Class oder Business Class fliegen.


Wenn Sie das zulässige Höchstgewicht überschreiten, müssen Sie in der Regel eine zusätzliche Gebühr pro Kilogramm bezahlen. Erkundigen Sie sich direkt bei der Fluglinie über die geltenden Gewichtsbeschränkungen und eventuelle Gebühren.


HINWEIS: Manche Fluglinien verlangen generell eine Gebühr pro mitgeführtem Gepäckstück.


Beschränkungen gibt es auch bezüglich des Inhalts Ihres Gepäcks. Verboten sind in der Regel Gegenstände wie Sprengstoff und brennbare Stoffe (zum Beispiel Flüssigkeiten wie Benzin, Feststoffe wie Feueranzünder oder Feuerwerkskörper). Nähere Informationen darüber, was im Gepäck erlaubt ist und was nicht, erhalten Sie direkt bei der Fluglinie.


MEHR ZU DIESEM THEMA:

zurück zum Seitenanfang

Handgepäck

Für Handgepäck gelten bei Flügen strenge Sicherheitsbestimmungen. Sie dürfen keine Gegenstände mitführen, die als Waffe gegen andere Menschen verwendet werden können (zum Beispiel Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm, spitze oder scharfe Werkzeuge). Wenn Sie solche Gegenstände mit auf Ihre Reise nehmen wollen, müssen Sie sie im Koffer verstauen. Lediglich Spritzbesteck zu medizinischen Zwecken (zum Beispiel für Diabetikerinnen und Diabetiker) ist erlaubt. Es muss aber beim Check-in zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung vorgezeigt werden.


MEHR ZU DIESEM THEMA:


TIPP: Sollten Ihnen Gegenstände bei der Handgepäckkontrolle abgenommen werden, können Sie diese in der Regel am Flughafen verwahren und sich nach Ihrer Reise wieder zuschicken lassen oder sie wieder abholen. Die Kosten der Rücksendung beziehungsweise Verwahrung müssen Sie selbst tragen. Informieren Sie sich bei Ihrem Flughafen, ob ein derartiger Rücksende- oder Aufbewahrungsservice angeboten wird und welche Kosten entstehen können.


Seit November 2006 gelten besonders strenge Bestimmungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten (zum Beispiel Wasser, Deos, Sonnencremes, Zahnpasta) im Handgepäck. Einzelne Flüssigkeitsbehältnisse dürfen nicht größer als 100 Milliliter sein und müssen außerhalb des Handgepäcks in einem durchsichtigen 1-Liter-Plastikbeutel transportiert werden. Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt. Ausnahmen gibt es jedoch beispielsweise für Babynahrung oder Medikamente, die während des Flugs benötigt werden. Flüssigkeiten, die Sie in Geschäften im Abflugbereich erwerben, werden vom Verkaufspersonal in versiegelte Plastikbeutel verpackt. Deshalb dürfen Sie diese mitführen.


MEHR ZU DIESEM THEMA:


Bezüglich der Abmessungen, die Handgepäckstücke nicht überschreiten dürfen, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Fluglinie. Bei Flügen in besonders kleinen Flugzeugen kann es vorkommen, dass Sie Gepäckstücke, die an sich als Handgepäck zugelassen wären, aus Platzgründen beim Einsteigen in das Flugzeug abgeben müssen.


Wenn Sie elektronische Geräte (zum Beispiel Mobiltelefone, Laptops) auf einem Flug mitführen, beachten Sie, dass diese gegebenenfalls an Bord eines Flugzeugs nicht verwendet werden dürfen. Während des Starts und der Landung ist die Verwendung solcher Geräte meist untersagt. Informieren Sie sich im Zweifelsfall vor der Reise bei der jeweiligen Fluglinie und beachten Sie die diesbezüglichen Durchsagen des Bordpersonals vor Flugbeginn.

zurück zum Seitenanfang

Sondergepäck

Unter Sondergepäck fallen besonders große und unhandliche Gegenstände (zum Beispiel Sportgeräte, Schrankkoffer oder große Kunstgegenstände). Für die Beförderung von Sondergepäck entstehen in der Regel zusätzliche Kosten. Sondergepäck müssen Sie in den meisten Fällen bei eigens dafür eingerichteten Gepäckschaltern einchecken.

Was alles als Sondergepäck gilt, welche Einschränkungen es gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie Sondergepäck mitführen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise bei der jeweiligen Fluglinie erfragen.

zurück zum Seitenanfang

Beförderung von Tieren

Wenn Sie ein Tier auf eine Flugreise mitnehmen möchten, sollten Sie das bereits bei der Buchung bekannt geben beziehungsweise sich so früh wie möglich bei Ihrer Fluggesellschaft darüber informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Tiere mitzunehmen und wie sie zu befördern sind.


Kleine Hunde und Katzen können Sie in der Regel in einem auslaufsicheren Transportbehälter im Passagierraum mitnehmen. Größere Tiere müssen im Frachtraum reisen. Die entsprechenden Transportcontainer müssen Sie selbst zur Verfügung stellen. Achten Sie dabei auf die geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen.


Für die Beförderung von Tieren fallen unterschiedlich hohe Gebühren an (beispielsweise verrechnen manche Fluggesellschaften Tiere wie Übergepäck). Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.


Blindenhunde und Assistenzhunde

Spezielle Regelungen gibt es in den meisten Fällen für Blindenhunde und Assistenzhunde. Diese dürfen in der Regel gratis im Passagierraum mitreisen. Denken Sie jedoch daran, die Fluggesellschaft frühzeitig darüber zu informieren, dass Sie einen Bilden- und Assistenzhund mit sich führen. Beachten Sie auch die Impf- und Quarantänebestimmungen Ihres Reiselandes.


HINWEIS: Beachten Sie, dass viele Länder die Einreise mit Tieren nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel gültige Tollwutimpfung, implantierter Chip) gestatten.


MEHR ZU DIESEM THEMA:

zurück zum Seitenanfang

Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht