Lebenslagen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens-> 4.6 Weitere Rechtsgebiete
Neben dem Bauordnungsrecht und dem Bauplanungsrecht gibt es weitere Rechtsgebiete, die auf Ihr Bauvorhaben Einfluss haben können. Dies hängt ganz von Ihrem Vorhaben, Ihrem Haus und dem Gebiet, in dem Sie bauen, ab. In diesem Kapitel finden Sie Erläuterungen zu den am häufigsten betroffenen Vorschriften:
- Denkmalschutz
- Gewässer / Bauen in Überschwemmungsgebieten
- Straßenrecht
- Naturschutz und Forstrecht
(Kapitel in Amt24)
Wenn für Ihr Bauvorhaben keine Baugenehmigung notwendig ist (bei verfahrensfreien oder genehmigungsfrei gestellten Vorhaben), sind Sie für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Nötige Genehmigungen und Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften müssen Sie selbst einholen!
Muss bei Ihrem Vorhaben hingegen ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden, wird, sofern das Fachrecht dies vorsieht, in diesem Rahmen überprüft, ob es insoweit öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entspricht. Um die nötigen Stellungnahmen kümmert sich die Bauaufsichtsbehörde dann selbst. Die Baugenehmigung umfasst diese Rechtsgebiete mit.
Weitere Genehmigungen neben der Baugenehmigung:
Es gibt Fälle, in denen Sie neben der Baugenehmigung weitere Genehmigungen und Erlaubnisse brauchen. Fragen Sie hierzu bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder direkt bei den jeweiligen Fachbehörden nach.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.