Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Leben mit einer Behinderung-> Finanzielle und andere Hilfen-> Sonstige Hilfen-> Ermäßigung bei oder Befreiu...
Ermäßigung bei oder Befreiung von der Kurtaxe 

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher erhalten in der Regel aufgrund ihrer höheren Kurbedürftigkeit eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent.

Außerdem werden in der Regel Begleitpersonen eines Schwerbehinderten von der Kurtaxe befreit, wenn dieser auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B).

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Kurtaxe-Satzungen der jeweiligen Gemeinden und können bei den Gemeinde- oder Kurverwaltungen erfragt werden.

Hinweis: Als Legimitation für die Inanspruchnahme der Ermäßigung beziehungsweise Befreiung wird in der Regel die Vorlage des Schwerbehindertenausweises verlangt.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht