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Mobilität im Luftverkehr 

Bei Flugreisen werden für schwerbehinderte Menschen im Allgemeinen keine generellen Preisermäßigungen gewährt. Ob und welchem Personenkreis solche Ermäßigungen eingeräumt werden, entscheiden die Fluglinien selbst.


TIPP: Manche Unternehmen befördern die Begleitperson eines Schwerbehinderten auf innerdeutschen Strecken unentgeltlich. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Buchung eines Fluges.


In jedem Fall unterstützen und helfen die Fluglinien behinderten Menschen bei der konkreten Realisierung einer Flugreise. Auch während der Abfertigung und des Ein- und Ausstiegs stehen Ihnen unentgeltliche Serviceleistungen zur Verfügung. Beispielsweise werden Rollstühle, die mit auslaufsicheren Batterien betrieben werden und zusammenklappbar sind, kostenlos befördert.


HINWEIS: Aus Platzgründen schränken luftrechtliche Bestimmungen die Gesamtzahl der sogenannten "Personen mit eingeschränkter Mobilität" ein, die sich auf einem Flug an Bord befinden dürfen.



Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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