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Fahrdienste 

Jener Mobilitätsbedarf für Menschen mit Behinderung, der vom öffentlichen Personennahverkehr nicht gedeckt werden kann, wird in der Regel durch Behindertenfahrdienste ausgeglichen.

Diese Dienste werden gewöhnlich von freien Trägern in den Städten und Gemeinden sowie freien Wohlfahrtsverbänden angeboten und von den Kommunen unterschiedlich unterstützt.

Die Rehabilitationsträger können beispielsweise Beförderungskosten übernehmen, wenn Sie wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung zum Erreichen Ihres Arbeits- oder Ausbildungsplatzes keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können.


TIPP: Wenden Sie sich an einen Rehabilitationsträger, um Näheres über einen Kostenzuschuss zu erfahren.



Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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