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Wenn eine Behinderung weder durch Vorsorgemaßnahmen noch durch Maßnahmen der Frühförderung vermieden werden kann beziehungsweise eine Behinderung ganz plötzlich eintritt, stehen die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation im Vordergrund.
Wenn Sie nicht wissen, welcher Rehabilitationsträger (beispielsweise Kranken- oder Unfallversicherung) für die Leistungen zuständig ist, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit einer der gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger aufzunehmen:
- Servicestellen der Rehabilitationsträger in Sachsen
(Deutsche Rentenversicherung)
Medizinische Leistungen zur Rehabilitation sind:
- Ärztliche Behandlung
- Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
- Heilmittel einschließlich physikalischer Sprach- und Beschäftigungstherapie
- Hilfsmittel
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie
- Rehabilitationssport
Ärztliche Behandlung
Die stationäre medizinische Rehabilitation findet hauptsächlich im Krankenhaus und in Rehabilitationseinrichtungen statt. Im Krankenhaus werden die Akutbehandlung und frühest mögliche Maßnahmen der Frührehabilitation durchgeführt.
Wenn zur Rehabilitation spezielle Maßnahmen erforderlich sind, kommen Rehabilitationseinrichtungen für medizinische Leistungen zur Rehabilitation in Betracht. Diese Einrichtungen widmen sich der Behandlung bestimmter Krankheiten oder Krankheitsgruppen. Dafür sind sie sachlich und personell besonders ausgerüstet. Spezielle Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation ergänzen das Angebot.
Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Die kostenlosen Früherkennungsmaßnahmen umfassen insgesamt zehn Untersuchungen. Die ersten neun Untersuchungsreihen sind für Säuglinge und Kleinkinder bis zum sechsten Lebensjahr vorgesehen, die letzte Vorsorgeuntersuchung wird nach Vollendung des zehnten Lebensjahres durchgeführt.
Wird im Zuge dieser Vorsorgeuntersuchungen eine Gesundheitsstörung des Kindes festgestellt oder droht eine solche, ist eine Frühbehandlung und somit eine Frühförderung in spezialisierten Einrichtungen mit besonders geschulten Ärzten und Therapeuten möglich.
DETAILS:
- Früherkennung und Frühförderung
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Heilmittel einschließlich Sprach- und Beschäftigungstherapie
Physikalische Behandlungsmethoden werden hauptsächlich unter dem Begriff "Heilmittel" zusammengefasst. Dazu gehören passive oder aktive Bewegung in Luft und Wasser, Entspannungsübungen, Massagen, Atem- und Inhalationstherapie, Bestrahlungen, Elektrotherapie. Bei vielen funktionellen Störungen sind krankengymnastische und therapeutische Übungen zur Wiederherstellung von Kraft, Ausdauer und Geschicklichkeit erforderlich.
Im Leistungsbereich Sprach- und Beschäftigungstherapie sollen Patienten mit Behinderungen der sprachlichen Kommunikation, des Sprechens oder der Stimme durch sprachtherapeutische Behandlung in die Lage versetzt werden, sich mit technischen Hilfsmitteln oder ohne diese zu verständigen. Die Beschäftigungstherapie zielt darauf ab, Funktionen oder Funktionsabläufe zu verbessern. Gefördert werden auch die kreativ-schöpferischen Fähigkeiten der Betroffenen.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sollen ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen, erleichtern, ergänzen oder ausgleichen. Dazu gehören Körperersatzstücke (Prothesen), Stützapparate (Orthesen) und orthopädische Schuhe. Andere Hilfsmittel sind Hörgeräte, Rollstühle, aber auch Orientierungshilfen für blinde Menschen. Änderung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung und Ausbildung im Gebrauch sind Bestandteil der Leistung.
Belastungserprobung und Arbeitstherapie
Im Zuge der Belastungserprobung werden die körperliche, geistige und seelische Leistungsbreite und Dauerbelastbarkeit ermittelt. Die Arbeitstherapie soll daran anknüpfend Fertigkeiten erhalten oder entwickeln, die für die berufliche Wiedereingliederung wichtig sind. Je nach Behinderung kommen die Leistungen allein, in Kombination nebeneinander, nacheinander oder auch wiederholt in Betracht.
Rehabilitationssport
Besonders wichtig bei der medizinischen Rehabilitation ist der Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation. Durch Übungen, die ganz auf Art und Schwere der Behinderung und den gesundheitlichen Allgemeinzustand abgestimmt sind, soll das Rehabilitationsziel erreicht oder gesichert werden.
HINWEIS: Der Rehabilitationssport muss ärztlich verordnet sein und darf nur in Gruppen unter ärztlicher Betreuung stattfinden. Die erforderlichen Sachleistungen werden von den Rehabilitationsträgern übernommen.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.