Lebenslagen-> Leben mit einer Behinderung-> Amtliche Feststellung und E...-> 2.6 Hilflosigkeit
Die Voraussetzungen für das Merkzeichen H liegen bei Personen vor, die nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen Verrichtungen im täglichen Leben auf fremde Hilfe angewiesen sind. Gewöhnliche Verrichtungen im täglichen Leben sind beispielsweise An- und Ausziehen, Nahrungsaufnahme und Körperpflege.
Die Voraussetzung für "Hilflosigkeit" ist auch erfüllt, wenn
- die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erfolgen muss oder
- die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, eine ständige Bereitschaft dafür aber erforderlich ist.
Hilflosigkeit wird beispielsweise stets angenommen bei:
- Blinden
- Querschnittsgelähmten
TIPP: Mit dem Merkzeichen H besteht Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ohne Entrichtung des Eigenanteils) und Anspruch auf eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Zusätzlich kann eine Steuervergünstigung (Pauschbetrag) bei der Einkommen- und Lohnsteuer in Anspruch genommen werden.
DETAILS:
- Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr
- Steuerliche Erleichterungen
(Kapitel in Amt24) - Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer für Schwerbehinderte
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.