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Lebenslagen-> Leben mit einer Behinderung
Leben mit einer Behinderung 

Illustration zur Lebenslage Leben mit einer Behinderung

Art und Schwere der Behinderung

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."
(§ 2 Absatz 1 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch)

Es wird unter anderem zwischen folgenden Behinderungsarten unterschieden:

  • Anfallsleiden/Epilepsie
  • Blindheit und Sehbehinderungen
  • chronische und innere Erkrankungen
  • geistige Behinderung
  • Hörschädigung
  • Lernbehinderung
  • Schädigung der Gliedmaßen
  • Schädigung des Skelettsystems
  • seelische Behinderungen
  • Suchtkrankheiten

Die Schwere einer Behinderung richtet sich nach ihrem Grad und wird auch in dieser Form klassifiziert.

Lesen Sie weiter:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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