Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Heirat-> Nach der Heirat-> Namensänderung nach der Heirat-> Namensänderung beim Kabelne...
Namensänderung beim Kabelnetzbetreiber 

Eine Namensänderung müssen Sie Ihrem Kabelnetzbetreiber (TV/Radio) nur dann mitteilen, wenn Sie selbst Vertragspartner sind. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und nur der Vermieter einen Vertrag mit dem Betreiber hat, brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern.


In Sachsen gibt es eine Vielzahl von Kabelnetzbetreibern. Bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) finden Sie Übersichten über die von ihr zugelassenen Anbieter für Fernsehen und Hörfunk.


MEHR ZU DIESEM THEMA:


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht