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Namensänderung beim Arbeitgeber 

Wenn sich mit der Heirat Ihr Name ändert, sollten Sie dies möglichst umgehend Ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Auch wenn sich Ihr Name nicht geändert hat, muss er möglicherweise trotzdem durch die Änderung des Familienstandes Änderungen in Ihren Personaldaten und der Lohnabrechnung vornehmen.

Ihr Arbeitgeber kann die Namensänderung auch der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) mitteilen – in diesem Fall brauchen Sie das nicht zu erledigen. Außerdem kann er Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte vorzeitig aushändigen, damit Sie die notwendigen Änderungen darin vornehmen lassen können (zum Beispiel Wechsel der Steuerklasse von I auf IV).


DETAILS:


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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