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Namensänderung bei der Telefongesellschaft 

Ihren neuen Namen sollten Sie auch Ihrer Telefongesellschaft mitteilen. Dies ist für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag im Telefonbuch wichtig.


HINWEIS: Meistens können Sie die Namensänderung direkt im Internet übermitteln oder über eine Service-Telefonnummer mitteilen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Anbieter.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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