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Namensänderung bei der Krankenkasse 

Ihrer Krankenkasse müssen Sie den neuen Namen unbedingt bekanntgeben. Bei einigen Krankenkassen stehen Ihnen dafür Online-Formulare im Internet zur Verfügung.

Die Krankenkasse schickt Ihnen dann umgehend eine neue Krankenversichertenkarte mit Ihren aktualisierten Daten zu.

Für die Namensänderung und für die damit verbundene Neuausstellung der Versichertenkarte fallen für Sie keine Gebühren an.


HINWEIS: Bis zur Neuausstellung behält Ihre bisherige Versichertenkarte ihre Gültigkeit.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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