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Namensänderung bei der Gebühreneinzugszentrale 

Wenn sich Ihr Name geändert hat und Sie bereits bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet sind, sollten Sie ihr dies unverzüglich mitteilen.


TIPP: Auch wenn sich Ihr Name nicht geändert hat, sollten Sie die Eheschließung der GEZ bekanntgeben. Wenn Sie nämlich bereits zuvor in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengewohnt haben, können unter Umständen Rundfunkgebühren gespart werden.


Die Mitteilung können Sie online, per Fax, mit der Post oder telefonisch erledigen.


Formulare/Online-Dienste:


HINWEIS: Wenn Sie nach der Heirat erstmalig ein Fernseh- oder Radiogerät anmelden wollen, rufen Sie auf der oben genannten Internetseite bitte die Rubrik "Anmelden" auf.



Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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