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Namensänderung bei Banken und Versicherungen 

Um etwaige Nachteile zu vermeiden, sollten Sie Ihren neuen Namen schnellstmöglich den Banken, bei denen Sie ein Konto oder Depot besitzen sowie den Versicherungsgesellschaften, mit denen Sie Verträge abgeschlossen haben, mitteilen.

In der Regel wird das Unternehmen einen Nachweis über die Namensänderung verlangen, zum Beispiel den neu ausgestellten Personalausweis mit aktuellem Namen.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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