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Namensänderung nach der Heirat 

Wenn sich mit der Heirat Ihr Nachname geändert hat, müssen Sie das verschiedenen Behörden und Stellen mitteilen. Außerdem sind nun einige Dokumente zu aktualisieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse im Personalausweis und im Reisepass sowie in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief).


DETAILS:


Daneben gibt es eine Reihe weiterer Stellen und Einrichtungen, die von Ihrer Namensänderung erfahren sollten. Die Darstellung kann hier natürlich nicht abschließend sein, da die Lebensumstände individuell unterschiedlich sind. Sie sollten daher Ihr berufliches und privates Umfeld genau unter die Lupe nehmen und herausfinden, wen Sie darüber hinaus noch informieren sollten.


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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.



 
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