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Herrschaftliches Flair oder Industrieromantik gesucht?
Träumen Sie von einer Industriellenvilla oder von einem alten Rittergut? Würden Sie gerne einen Industriebau umnutzen? Objekte der besonderen Art finden Sie in der Presse oder online unter den bekannten Adressen:
- ImmoblienScout24.de
- Immonet.de
- Wohnfinder.de
- Immowelt.de
- wunschgrundstueck.de
- Sächsische Zeitung
- Leipziger Volkszeitung
- Freie Presse
- denkmal-boerse.de
Sie können jedoch auch in den Beständen des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements SIB nach entbehrlichen Immobilien des Freistaates Sachsen stöbern:
- Immobilien
(Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement)
Der SIB kann Ihnen interessante Immobilienangebote unterbreiten. Das Verkaufsportofolio des SIB reicht von Gewerbe- und Wohnbauland über Wohn- und Geschäftshäuser, Villen, ehemalige Kasernenareale und Industrieflächen bis hin zu Landwirtschafts- und Freizeitflächen. Die Mitarbeiter des SIB beraten Sie kompetent und umfassend. Die Beratung ist für Sie selbstverständlich unverbindlich. Der Verkauf erfolgt courtagefrei.
WEITERE INFORMATIONEN:
- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Denkmalpflege, Denkmalschutz
Bestandsimmobilien stehen häufig unter Denkmalschutz. Beachten Sie bitte, dass Sie bei denkmalgeschützen Bauten die Auflagen der Denkmalpflege einhalten müssen. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen bei der Erfüllung ihrer besonderen Pflichten auch und vor allem bei Baumaßnahmen.
Die Denkmalförderung erfolgt im Wesentlichen aus dem Landesprogramm zur Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen sowie durch steuerliche Vergünstigungen nach den §§ 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales nach dem Landesprogramm können bei den unteren Denkmalschutzbehörden der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig, der Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Zwickau, Bautzen, Görlitz, Meißen, sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipziger Land und Nordsachsen sowie den zu unteren Denkmalschutzbehörden erklärten Städten Freiberg, Plauen, Zwickau, Görlitz, Hoyerswerda, Pirna, Radebeul und Bautzen gestellt werden.
DETAILS:
- Denkmalförderung
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Bei diesen Behörden können des Weiteren auch Anträge auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung zur Erlangung steuerlicher Vergünstigungen nach den §§ 7i ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Aufwendungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen, die für deren Erhaltung oder sinnvolle Nutzung erforderlich sind. Die Steuerbescheinigung ist zur Geltendmachung der steuerlichen Vergünstigungen erforderlich und ist dem zuständigen Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung vorzulegen.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.