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1.3 Eine Immobilie erben
Wenn Sie eine Immobilie erben, bedarf es keiner Einigung und Eintragung. Vielmehr werden Erben außerhalb des Grundbuchs Eigentümer. Allerdings ist das Grundbuchamt gehalten, auf eine Berichtigung des Grundbuchs hinzuwirken.
Wenn Sie ein Grundstück oder ein Vermögen erben, das aus einem Grundstückskauf herrührt, sollten Sie sorgfältig auf mögliche schädliche Bodenveränderungen und Altlasten achten. Selbst wenn Sie es weiterverkaufen, können Sie als Erbe auch für Schadstoffeinträge, welche der Erblasser verursacht hat, in Haftung genommen werden.
- Bodeneigenschaften
(Kapitel im Amt24)
Wenn Sie ein Grundstück erben oder von jemandem geschenkt bekommen, fallen grundsätzlich Erbschaft- oder Schenkungsteuer an.
DETAILS:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bezahlen
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.