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Rechte in Flurneuordnungsverfahren
Als Beteiligter in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie
- die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
- die Unterlagen zum Verfahren und die eigenen gespeicherten Teilnehmerdaten (zum Beispiel Name, Adresse, Daten der eingebrachten Grundstücke) bei der zuständigen oberen Flurbereinigungsbehörde einsehen,
- sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen,
- sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an die zuständige obere Flurbereinigungsbehörde, an ein Mitglied des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft oder an den ausführenden Ingenieur des Verfahrens wenden,
- Ihre Meinung, Anregungen und Bedenken (zum Beispiel zur Wertermittlung) in den Teilnehmerversammlungen einbringen,
- Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegen,
- Klage erheben, wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht,
- vor der Neuzuteilung über Ihre Abfindungswünsche angehört werden und
- Ihr betroffenes Grundstück trotz Flurneuordnung jederzeit verkaufen, vererben oder verschenken.
DETAILS:
- Flurneuordnungsverfahren
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
MEHR ZU DIESEM THEMA:
- Ländliche Neuordnung
(Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft)
VERWANDTE THEMEN:
- Arten der Flurneuordnungsverfahren
- Neuordnung von Grundstücken
(Kapitel in Amt24)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.