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Rechte in Flurneuordnungsverfahren 

Als Beteiligter in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie

  • die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
  • die Unterlagen zum Verfahren und die eigenen gespeicherten Teilnehmerdaten (zum Beispiel Name, Adresse, Daten der eingebrachten Grundstücke) bei der zuständigen oberen Flurbereinigungsbehörde einsehen,
  • sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen,
  • sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an die zuständige obere Flurbereinigungsbehörde, an ein Mitglied des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft oder an den ausführenden Ingenieur des Verfahrens wenden,
  • Ihre Meinung, Anregungen und Bedenken (zum Beispiel zur Wertermittlung) in den Teilnehmerversammlungen einbringen,
  • Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegen,
  • Klage erheben, wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht,
  • vor der Neuzuteilung über Ihre Abfindungswünsche angehört werden und
  • Ihr betroffenes Grundstück trotz Flurneuordnung jederzeit verkaufen, vererben oder verschenken.

DETAILS:

  • Flurneuordnungsverfahren
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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