Lebenslagen-> Grund und Boden-> 3. Eigenschaften einer Immo...-> 3.1 Lage und Beschaffenheit
Aktuelle Informationen zur örtlichen Lage und Beschaffenheit eines Grundstücks oder Anwesens finden Sie im Liegenschaftskataster. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke gemäß der Grundbuchordnung und weist flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude nach.
Vor Beginn eines Bauvorhabens kann am Grundstück eine Vermessung notwendig sein oder ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigt werden. Der Auszug dient beispielsweise als Grundlage für Lagepläne oder als Nachweis der Grundstücksgrenzen.
DETAILS:
- Vermessung vorhandener Grundstücksgrenzen
- Einsicht und Auszug aus dem Liegenschaftskataster
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Änderungen an Grundstücksgrenzen
Ein Bauvorhaben kann oft nur verwirklicht werden, wenn an den bestehenden Grundstücksgrenzen Änderungen vorgenommen werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Grundstück für das Bauvorhaben zu klein ist, die erforderlichen Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück nicht eingehalten werden können oder der für die Erschließung des Baugrundstücks erforderliche Zugang beziehungsweise die Zufahrt fehlen.
Auch im Zusammenhang mit Erbangelegenheiten kommt es vor, dass Grundstücke geteilt werden müssen. Zu diesem Zweck ist die Beantragung einer Vermessung notwendig, bei der neue Flurstücksgrenzen festgelegt werden (Katastervermessung und Abmarkung). Im Ergebnis der Katastervermessung werden neue Flurstücke gebildet und das Liegenschaftskataster entsprechend aktualisiert. Anschließend können die neu gebildeten Flurstücke im Grundbuch als selbstständige Grundstücke eingetragen werden.
DETAILS:
- Vermessung zur erstmaligen Festlegung neuer Flurstücksgrenzen / Grundstücksteilung
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.