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Anforderungen an das Bauwerk 

Das sächsische Bauordnungsrecht beinhaltet verschiedene Anforderungen an Bauwerke (bauliche Anlagen). In erster Linie dienen die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung der Gefahrenabwehr. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung soll verhindert werden, wenn bauliche Anlagen errichtet, geändert, instand gehalten oder abgerissen werden oder deren Nutzung geändert wird. Es geht dabei vor allem um die sicherheitsrechtlichen Aspekte der Standsicherheit, des Brandschutzes, des Schallschutzes und der Verkehrssicherheit.

Wichtig ist, dass bauordnungsrechtliche Anforderungen außer bei Sonderbauten von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr geprüft werden. Dennoch sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Bauvorhaben diese Bestimmungen einhält. Der Entwurfsverfasser steht zudem mit seiner Unterschrift auf den Bauzeichnungen und sonstigen Unterlagen dafür ein.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Anforderungen, zum Beispiel, wie hoch Aufenthaltsräume sein müssen, über die Beschaffenheit von Feuerungsanlagen und dass jede Wohnung ein Bad mit Dusche oder Badewanne haben muss. Informieren Sie sich hierüber in der Sächsischen Bauordnung oder bei entsprechenden Experten (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieuren).


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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