Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Grenzüberschreitend le...-> Willkommen in Sachsen!-> Arbeiten in Deutschland-> Der Schritt in die Selbstst...
Der Schritt in die Selbstständigkeit 

Sie wollen eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
oder ein Unternehmen gründen?

Sie sind mit einer guten Geschäftsidee nach Deutschland gekommen und wollen sich nun selbstständig machen? Als Unionsbürger haben Sie das Recht, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen oder freiberuflich zu arbeiten. Personen aus den mittel- und osteuropäischen neuen Mitgliedsstaaten der EU benötigen dazu eine Arbeitsgenehmigung.


In der Rubrik "Eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen" von Amt24 finden Sie Informationen über die notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens, zum Beispiel über die Gewerbeanmeldung und über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit.

Bitte bedenken Sie, dass Sie beispielsweise Genehmigungen benötigen, um ein Restaurant zu betreiben oder einen Meistertitel, um einen Friseurladen zu führen. Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer oder den Gewerkschaften.

Denken Sie auch daran, dass bei der Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem Ausland einiges zu beachten ist.


DETAILS:


MEHR ZU DIESEM THEMA:

zum Seitenanfang

Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht