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Sie wollen eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
oder ein Unternehmen gründen?
Sie sind mit einer guten Geschäftsidee nach Deutschland gekommen und wollen sich nun selbstständig machen? Als Unionsbürger haben Sie das Recht, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen oder freiberuflich zu arbeiten. Personen aus den mittel- und osteuropäischen neuen Mitgliedsstaaten der EU benötigen dazu eine Arbeitsgenehmigung.
In der Rubrik "Eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen" von Amt24 finden Sie Informationen über die notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens, zum Beispiel über die Gewerbeanmeldung und über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit.
Bitte bedenken Sie, dass Sie beispielsweise Genehmigungen benötigen, um ein Restaurant zu betreiben oder einen Meistertitel, um einen Friseurladen zu führen. Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer oder den Gewerkschaften.
- Eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
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Denken Sie auch daran, dass bei der Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem Ausland einiges zu beachten ist.
- Mitarbeiter aus dem Ausland beschäftigen
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DETAILS:
- Gewerbe anzeigen
- Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende aus EU-Beitrittsstaaten
Zulassung zur Ausübung einer Beschäftigung für ausländische Studenten (EU) nach § 284 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ... - Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende aus EU-Beitrittsstaaten
Zulassung zur Ausübung einer Beschäftigung für ausländische Studenten (EU) nach § 284 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ... - Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
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