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Um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen guten Start in das sächsische Schulsystem zu ermöglichen, wird in Sachsen für alle Migrantinnen und Migranten bis 27 Jahre zunächst eine besondere Bildungsberatung durchgeführt. Dieses Beratungsgespräch dient der Information über die verschiedenen Bildungsmöglichkeiten und der Unterstützung bei der persönlichen Bildungsentscheidung. Im Rahmen dieser Beratung geht es gegebenenfalls auch um die Anerkennung von Schulabschlüssen.
Ihre Ansprechpartner bei schulischen Fragen sind die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur. Bitte wenden Sie sich an die Regionalstelle in Ihrer Nähe und fragen Sie nach dem Koordinator für Migration:
- Amt24-Behördenwegweiser
Weitere Informationen:
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Broschüre "Willkommen in Sachsen" (mehrsprachig)
Sächsisches Staatsministeriums für Kultus -
Auswahl und Anmeldung an einer Schule
Amt24-Informationen
Schulpflicht und Schulsystem
In Sachsen besteht eine Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben. Das bedeutet, dass minderjährige Kinder und Jugendliche zur Schule gehen müssen.
Wenn Sie also mit minderjährigen Kindern nach Sachsen kommen oder wenn Sie Ihre Ausbildung in Ihrem Heimatland noch nicht abgeschlossen haben, informieren Sie sich zunächst über die Möglichkeiten, die Ihnen das sächsische Schulsystem bietet.
Weitere Informationen zu Bildungssystemen und Schularten
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Schule
Amt24-Informationen - Viele Wege zum Erfolg – Das sächsische Schulsystem
- Ein guter Start – Grundschulen in Sachsen
- Fit für die Zukunft – Oberschulen und Gymnasien in Sachsen
- Wege zum Beruf – Berufsbildende Schulen in Sachsen
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Das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium
Broschüren des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus - Sächsischer Bildungsserver
- Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)
Nach einem Schulabschluss steht der Übergang in eine Ausbildung bevor. Je nach Bildungsabschluss und persönlichen Wünschen können Schulabsolventen eine Berufsausbildung beginnen, einen höheren Bildungsabschluss anstreben oder anfangen zu studieren.
- Und wie geht es weiter nach dem Abschluss?
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Studium
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 18.07.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen
- Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen
- Anmeldung am Beruflichen Gymnasium
- Anmeldung am Gymnasium
- Anmeldung an der Berufsfachschule
- Anmeldung an der Berufsschule
- Anmeldung an der Fachoberschule
- Anmeldung an der Fachschule
- Anmeldung an der Förderschule
- Anmeldung an der Grundschule
- Anmeldung an der Oberschule
- Ausnahme vom Schulbezirk oder Einzugsbereich
- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Vorzeitige Einschulung
- Zurückstellung vom Schulbesuch