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Allgemeines zum Mietrecht in Deutschland 

  • Die ortsübliche Miete: qualifizierter Mietspiegel
  • Mietvertrag
  • Kaution
  • Nebenkosten
  • Individuelle Beratung bei allen Fragen zum deutschen Mietrecht

Die Miete ist der Betrag, den Sie als Mieter jeden Monat für Ihre Wohnung an den Vermieter bezahlen müssen.


Die ortsübliche Miete: qualifizierter Mietspiegel

Im so genannten qualifizierten Mietspiegel können Sie sich über die ortsüblichen Mietpreise informieren. Diesen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt und er ist verbindlich für Ihren Wohnort.


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Mietvertrag

Bevor Sie einen Mietvertrag abschließen sollten Sie sich beim Vermieter umfassend über alle Einzelheiten, wie die Höhe der Grundmiete, Nebenkosten und Kaution informieren. Der Mietvertrag regelt alle Einzelheiten des Mietverhältnisses und ist für Sie sowie für den Vermieter bindend. Alle Vereinbahrungen sollten unbedingt schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Mündliche Absprachen führen später oft zu Streitigkeiten.
Lesen Sie sich Ihren Mietvertrag gut durch. Besprechen Sie alle offenen Fragen mit Ihrem Vermieter oder mit einer Beratungsstelle. Die folgenden Punkte sollten mindestens in einem Mietvertrag behandelt werden:

  • Name beider Vertragsparteien
  • Genaue Adressangabe des Mietobjektes (auch Stockwerk und Seite, beziehungsweise Vorder- oder Hinterhaus)
  • Höhe des Mietbetrages
  • Mietbeginn und gegebenenfalls Dauer der Befristung

Zusätzlich empfohlen werden Angaben zu
  • Anzahl der Quadratmeter und Ausstattung der Küche, des Bades etc.
  • Höhe der Nebenkosten, Art der Nebenkosten und deren Bezahlkonditionen
  • Mietkaution und Datum, wann die Kaution bezahlt werden muss

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Kaution

Der Vermieter kann als Sicherheit eine Kaution verlangen um anfallende Reparaturen durchzuführen oder Mietrückstände auszugleichen. Die Summe der Kaution darf höchstens so hoch sein wie drei Monatsmieten (Kaltmiete ohne Nebenkosten).


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Nebenkosten

Wenn es ausdrücklich vereinbart ist, müssen Sie neben den Kosten für die Grund- oder Kaltmiete auch Nebenkosten bezahlen. Zu den Nebenkosten gehören unter anderem Zahlungen für Heizung, Wasser, Abwassergebühren sowie gesonderte Kosten für die Müllabfuhr. Diese Nebenkosten werden einmal pro Jahr abgerechnet. Die Abrechnung sollte von Ihnen eingesehen und überprüft werden.


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Individuelle Beratung bei allen Fragen zum deutschen Mietrecht

Wenn Sie unsicher sind oder den Eindruck haben, dass ein Vermieter gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, dann zögern Sie nicht, sich von Experten beraten zu lassen. Sie können einen Rechtsanwalt aufsuchen oder sich an einen Mieterverein wenden. Bedenken Sie jedoch, dass die Mitgliedschaft in einem Mieterverein kostenpflichtig ist.

Adressen von Rechtsanwälten und von Mietervereinen in Sachsen finden Sie im Internet unter


WEITERE INFORMATIONEN:

  • "Wohnungsmietrecht – ein Ratgeber für Mieter und Vermieter"
    Broschüre des Sächsisches Staatsministerium der Justiz
  • Mietrecht
    Informationen auf den Internetseiten des Bundesministerium der Justiz

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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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