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Wohnungssuche
Am Anfang Ihres Aufenthalts in Deutschland wird die Wohnungssuche stehen. Nutzen Sie die Möglichkeiten des Internets und informieren Sie sich bei den einschlägigen Immobilienvermittlungen über den Wohnungsmarkt an Ihrem künftigen Wohnort.
Meldepflicht in Deutschland
Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben und umgezogen sind, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer Gemeinde (Meldebehörde) anmelden. Wenn Sie dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 500 geahndet werden kann.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass Sie stets die vorwiegend genutzte Wohnung als Hauptwohnsitz angeben müssen. Wer verheiratet ist und nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, hat seine Hauptwohnung in der von der Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo jemand den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen hat. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland.
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Meldepflicht bei einem Umzug
Amt24-Informationen
Bitte beachten Sie, dass außerdem noch weitere Anmeldungen erforderlich sind oder sein können:
- Abfallentsorgung/Müllabfuhr
- Fahrzeug/Bewohnerparkausweis
- Hundesteuer
- Kabelanschluss
- Schulen/Kindertageseinrichtungen
- Telefonanschluss
- Versorgungsunternehmen
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. Stand: 17.12.2012
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug in eine andere Gemeinde)
- Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug in eine andere Gemeinde)
- Zweitwohnung anmelden
Anmeldung einer Wohnung als Nebenwohnung nach § 12 Sächsisches Meldegesetz - Zweitwohnung anmelden
Anmeldung einer Wohnung als Nebenwohnung nach § 12 Sächsisches Meldegesetz