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Wehrpflicht für Ausländer 

Bitte informieren Sie sich in Ihrem Heimatland über die jeweiligen Bestimmungen zu Wehr- und Zivildienst.


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Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014
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Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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