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Willkommen in Sachsen! 
Informationen für Einwanderer

Einreise, Aufenthalt, Arbeit

Die Einreisebedingungen für Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterscheiden sich, von denen für Drittstaatler, also Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören. Für Unionsbürger wie auch für Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (außer den EU-Staaten noch Norwegen, Island und Liechtenstein) gilt die Reise- und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für Bürger aus Kroatien können während der Übergangsfrist bis 30.06.2015 bestimmte Bedingungen angewendet werden, die die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nach und zwischen den neuen Mitgliedstaaten einschränken. Diese Einschränkungen betreffen nur die Freizügigkeit für die Zwecke der Arbeitsaufnahme und können je nach Mitgliedstaat variieren.

Hinweis: Seit dem 01.01.2014 benötigen bulgarische und rumänische Arbeitnehmer keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr, wenn sie eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Sie besitzen damit das Recht auf freien und uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Bürgerinnen und Bürger aus dem neuen Mitgliedsstaat Kroatien benötigen in Deutschland noch bis zum 30.06.2015 eine Arbeitserlaubnis-EU.

Für qualifizierte ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten (Arbeitssuche, Hochqualifizierte, Arbeitnehmer, Forscher, Selbstständige, Promovenden, Absolventen deutscher Hochschulen, Studenten in einem dualen Studiengang), die einen Aufenthalt in der Landeshauptstadt Dresden, der Stadt Chemnitz, der Stadt Leipzig oder im Landkreis Mittelsachsen planen, gibt es das Projekt AKZESS. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, mit dem ein schnellerer Zugang ausländischer Fachkräfte zum sächsischen Arbeitsmarkt erreicht werden soll. Garantiert ist eine Entscheidung über den Aufenthaltstitel innerhalb von vier Wochen.

Mehr zum Thema:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 16.12.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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