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Lebenslagenführer

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Lebenslagen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens-> Ist eine Baugenehmigung not...-> Genehmigungsfreistellung
Genehmigungsfreistellung 

Wenn Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, kann es unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem von einer Baugenehmigung freigestellt sein. Dies ist der Fall, wenn
  • Ihr Vorhaben kein Sonderbau ist,
  • Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt,
  • Ihr Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht,
  • die Erschließung gesichert ist,
  • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (drei Wochen ab bestätigtem Eingangsdatum der Unterlagen) erklärt hat, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll
    und
  • die Gemeinde keine vorläufige Untersagung beantragt hat.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant

 
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