Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Freie Berufe
Freie Berufe 

Sie möchten als Ärztin oder Arzt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberaterin oder Steuerberater, Künstlerin oder Künstler, Publizistin oder Publizist oder in einem ähnlichen Berufsfeld arbeiten? Diese Tätigkeitsfelder fallen unter die sogenannten "freien Berufe".


In der Regel müssen Sie bestimmte Qualifikationen erfüllen, um in diesen Berufen tätig sein zu dürfen. Für freie Berufe gelten auch besondere steuerliche Aspekte und spezielle Vorschriften hinsichtlich der möglichen Rechtsformen und Berufsbezeichnungen. Eventuell unterliegen Sie als Freiberuflerin oder Freiberufler auch unterschiedlichen Versicherungspflichten.


Über diese und weitere Themen informieren wir Sie in den folgenden Kapiteln:


ACHTUNG! Freiberufliche Tätigkeiten sind nicht mit einer freien Mitarbeit gleichzusetzen. Informationen über die Unterschiede der beiden Tätigkeitsformen finden Sie unter:


VERWANDTE THEMEN:

zum Seitenanfang

Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht