Lebenslagen-> Familienrecht-> Familien- und Betreuungssac...-> 3.2 Streitigkeiten Erwachsener
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung:
- Unterhalt des Ehepartners
- Zuweisung der ehelichen Wohnung
- Aufteilung des Hausrates
- Vermögensausgleich
HINWEIS: Für Details zu den gerichtlichen Verfahren rufen Sie in der rechten Randspalte die jeweilige Beschreibung auf.
Eine gut funktionierende Ehe und Partnerschaft gibt kaum Anlass, Konflikte vor Gericht auszutragen. Denkbar ist es aber durchaus, dass etwa eine zweifelhafte Vaterschaft oder der knapp bemessene Unterhalt für die nicht berufstätige Ehefrau zum strittigen Thema zwischen den Partnern wird.
Während der Zeit des Getrenntlebens werden Reibungspunkte offensichtlich. Spätestens der Auszug wirft Fragen auf: Wer zahlt die Miete für die bisherige Ehewohnung und wer soll sie weiter nutzen? Regelungen über einen Trennungsunterhalt oder Unterhaltsvorschuss sind zu treffen, der Umfang und die Aufteilung des Hausrats zu bedenken. Und letztlich: Wer kommt für die Prozesskosten auf?
Nicht jeder Streit getrennt lebender Partner muss vor Gericht enden. Ein außergerichtlicher Weg, auf dem die Konfliktpartner eigene Lösungen entwickeln, ist die Mediation. Dabei fördert ein speziell ausgebildeter Experte die Verständigung zwischen den Parteien. Ziel ist eine für beide tragbare Vereinbarung. Lesen Sie mehr dazu in unserer Lebenslage "Scheidung".
Können sich die Partner nicht einverständlich einigen, bleibt der Gang vors Familiengericht. Wir haben für Sie die häufigsten Verfahren zusammengestellt. Ehepartnern, die nicht mehr zueinander finden, bietet die Lebenslage "Scheidung" weitere Orientierung.
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Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.