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Lebenslagen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens
Genehmigung des Bauvorhabens 

Grundsätzlich gilt, dass Sie beim Bau alle geltenden Vorschriften und technischen Bestimmungen einhalten müssen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung brauchen oder nicht. Dadurch werden an Sie hohe Anforderungen gestellt und Sie tragen eine große Verantwortung.

Bei der Einreichung eines Bauantrags müssen Sie grundsätzlich einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beteiligen. Bauvorlageberechtigt sind Architekten sowie Ingenieure, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen sind; Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaaat Sachsen. Er muss sowohl den Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen) unterschreiben.

Lassen Sie sich sowohl bei der Planung als auch bei der Bauausführung von Fachleuten helfen und beraten.

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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.01.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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