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Den Kindern gerecht: Kindschaftsrecht 

Mit Kindschaftsrecht sind alle Regelungen gemeint, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören neben Abstammung und Name die elterliche Sorge, Umgang und Unterhalt. Bei einer Adoption übernehmen die Adoptiveltern die Rolle der leiblichen Eltern. Der besonderen Situation von Adoptivkindern widmet sich die Amt24-Lebenslage "Adoption".

Wenn ein Streit um Kindschaftssachen unlösbar scheint, ist dies ein Fall für den Richter. Wenn Sie mehr wissen wollen über dessen Aufgaben und Verfahren, dann blättern Sie weiter zum Kapitel Familiengericht.

Tipp: Die kostenlose Broschüre "Das Kindschaftsrecht" gibt Antworten selbst auf verzwickte Fragen zu Abstammung, Unterhalt, Umgang und Sorge:
  • Kindschaftsrecht
    Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verabraucherschutz

Rechtsgrundlage

Materielles Familienrecht

Gerichtliche Verfahren


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa. 20.12.2013
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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