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Kinderkrippe für die Kleinsten 

Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter ein halbes Jahr alt ist, können Sie das Betreuungsangebot einer Kindertagesstätte nutzen – vorausgesetzt es stehen Plätze für diese Altersgruppe zur Verfügung. Viele Einrichtungen haben Gruppen mit Kindern unter drei Jahren, in denen Erzieherinnen oder Erzieher die Kleinen betreuen. In vielen Orten können Eltern wählen, ob sie ihr Kind in eine Kinderkrippe oder lieber in Tagespflege geben. Jede Betreuungsform hat ihre Vorteile und Nachteile. Für die Tagespflege spricht eine individuelle, familiäre Atmosphäre.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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