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Kinderkrippe für die Kleinsten
Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter ein halbes Jahr alt ist, können Sie das Betreuungsangebot einer Kindertagesstätte nutzen – vorausgesetzt es stehen Plätze für diese Altersgruppe zur Verfügung. Viele Einrichtungen haben Gruppen mit Kindern unter drei Jahren, in denen Erzieherinnen oder Erzieher die Kleinen betreuen. In vielen Orten können Eltern wählen, ob sie ihr Kind in eine Kinderkrippe oder lieber in Tagespflege geben. Jede Betreuungsform hat ihre Vorteile und Nachteile. Für die Tagespflege spricht eine individuelle, familiäre Atmosphäre.
- Anmeldung für die Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre)
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Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant
- Anmeldung für die Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre) in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft...
Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe - Anmeldung für die Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre) in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft...
Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe - Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags beantragen
- Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags beantragen