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Wege aus der Arbeitslosigkeit 
– Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung –

 

  • Angebote der Agentur für Arbeit für Arbeitsuchende
  • Berufliche Weiterbildung
  • Hilfen zum Vermeiden von Arbeitslosigkeit

Die Leistungen der Arbeitsförderung bestehen aus Dienstleistungen für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer. Beratung, Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen stehen im Mittelpunkt der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeiten die örtlichen Agenturen für Arbeit eng mit den Kommunen zusammen.


Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder als Arbeitsuchender ohne Leistungsbezug werden Sie von den örtlichen Agenturen für Arbeit betreut.

Sollten Sie Arbeitslosengeld II erhalten, sind für Sie die Träger der Grundsicherung zuständig – also entweder die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) oder die Kommune.


Unternehmen können sich direkt an den Arbeitgeberservice wenden, der sowohl für Argen als auch die Agenturen für Arbeit tätig ist. Für jede gemeldete Stelle unterbreiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des gemeinsamen Arbeitgeberservices passgenaue Personalvorschläge. Das Unternehmen erhält auf Wunsch die Profile der Arbeitsuchenden. Die Bewerber und Bewerberinnen erhalten den Vermittlungsvorschlag schriftlich.


Aktive Mitarbeit führt zum Erfolg

Ihre aktive Mitarbeit ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Dazu zählen vor allem Ihre eigenen Bemühungen als Arbeitsuchender oder Arbeitsloser, denn nicht alle Stellen werden dem Arbeitgeberservice gemeldet.


Eine weitere Möglichkeit bietet die Jobbörse der Arbeitsagenturen im Internet. Hier können Bewerber- und Stellenangebote direkt eingegeben werden.


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Angebote der Agentur für Arbeit für Arbeitsuchende

  • Berufsinformationszentren (BIZ)
  • Bewerbungszentren. Diese bieten Tipps für die Stellensuche, für die Gestaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen oder für Vorstellungsgespräche.
  • Fachvermittlungsdienste (für spezielle Branchen und Berufe) einschließlich Auslandsvermittlung
  • Vermittlungsgutscheine (für die Vermittlung durch private Arbeitsvermittler)
  • Vermittlung in Zeitarbeit
  • Europaservice
  • Links zu Berufs- und branchenspezifischen Stellenbörsen
  • Förderung der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
ONLINE-ANGEBOTE:
  • Lernwerkstatt
  • Publikationen
    (Internetportal der Arbeitsagentur)

In der Verfahrensbeschreibung "Vermittlungsgutschein" erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie bei der Arbeitsuche kostenlos einen privaten Arbeitsvermittler einschalten können. In der Verfahrensbeschreibung "1-Euro-Job" informieren wir Sie über die Vermittlung in zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, die im öffentlichen Interesse liegen.

DETAILS:
  • Arbeitsgelegenheit (Zusatz- oder 1-Euro-Job)
  • Vermittlungsgutschein
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

HINWEIS: Existenzgründung und Selbstständigkeit können ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit sein. Informieren Sie sich in der Lebenslage Unternehmensgründung über die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten.


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Berufliche Weiterbildung

Auch die Weiterbildung ist ein wichtiger Ansatz, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beenden. Im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit finden Sie umfangreiche Informationen zu Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und deren Finanzierung sowie eigene und externe Angebote an Lern- und Trainingsmöglichkeiten.

(Internet-Portal der Arbeitsagentur)

Für Inhaber von Bildungsgutscheinen enthält das Merkblatt auch Tipps, wo Sie ein geeignetes Bildungsangebot finden und worauf Sie achten sollten, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden.

DETAILS:
  • Bildungsgutschein
  • (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

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Hilfen zum Vermeiden von Arbeitslosigkeit

Verschiedene Geldleistungen der Agentur für Arbeit können Ihnen helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Informieren Sie sich hier oder bei Ihrer Agentur für Arbeit über

  • die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Wintergeld/Winterausfallgeld),
  • Altersteilzeit,
  • Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer,
  • Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld.

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Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

 
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