Lebenslagen-> Familie in Not-> 4. Arbeitslosigkeit
- Bei Kündigung sofort zur Arbeitsagentur!
- Jederzeit Hilfe bei der Stellenvermittlung
- Ihre Pflichten – Ihre Rechte
Arbeitslosigkeit ist eine Situation, die jedermann treffen kann. Die Auswirkungen auf die eigene Persönlichkeit, erst recht aber auf die Familie können beträchtlich sein. Nicht nur, dass das Einkommen mit einem Mal schrumpft, auch die gesellschaftlichen Konsequenzen und die seelische Belastung erschüttern viele Familien schwer.
Bei Kündigung sofort zur Arbeitsagentur!
Wenn Sie eine Stelle suchen oder arbeitslos werden, ist die Bundesagentur für Arbeit für Sie da. Droht Ihnen die Kündigung oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert, so ist es wichtig, dass Sie sich unverzüglich als arbeitsuchend oder arbeitslos melden. Eine frühe Meldung sichert Ihnen das Arbeitslosengeld und steigert Ihre Vermittlungschancen.
Sprechen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit ("Arbeitsamt") vor. Eine verspätete Arbeitslosmeldung oder mangelnde Mitwirkung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit kann zu Sperrzeiten führen.
Die frühzeitige Arbeitslosmeldung ist auch telefonisch oder schriftlich möglich (Papierform, Fax oder E-Mail). Unter der bundesweit einheitlichen
Service-Rufnummer 01801 555 111 *
erreichen Sie die Bundesagentur für Arbeit Montag bis Freitag,
jeweils 8 bis 18 Uhr.
WICHTIG! Damit die Meldung wirksam ist, vereinbaren Sie bitte auch in diesen Fällen unbedingt noch einen Termin, um sich persönlich als arbeitsuchend zu melden.
Abfindungen und ähnliche Geldleistungen, die Sie wegen der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können sich auf die Zahlung von Arbeitslosengeld auswirken.
- Arbeit suchend, arbeitslos – Meldung bei der Arbeitsagentur
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld II
*Festnetzpreis 3,9 ct/Min.; höchstens 42 ct./Min. aus Mobilfunknetzen
Jederzeit Hilfe bei der Stellenvermittlung
Auch wenn Sie sich nur beruflich verändern möchten, können Sie sich natürlich jederzeit als arbeitsuchend melden. Nutzen Sie das Angebot der Arbeitsberatung Ihrer Agentur für Arbeit, um sich umfassend über Ihre Möglichkeiten, auch der beruflichen Weiterbildung informieren zu lassen.
Ihre Pflichten – Ihre Rechte
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten oder auch bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug (wegen fehlender Bedürftigkeit) sind Sie verpflichtet, der Agentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaft (ARGE / an vielen Orten zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II)
- Auskünfte zu erteilen, die für die Vermittlung erforderlich sind,
- Unterlagen vorzulegen und
- Veränderungen unverzüglich mitzuteilen
(dazu zählen etwa der Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses, Umzug oder ein Nebenverdienst).
Sollten Sie erkranken und arbeitsunfähig sein, melden Sie das bitte unverzüglich der Arbeitsagentur beziehungsweise der ARGE und reichen innerhalb von drei Tagen Ihren Krankenschein ein.
Sind Sie verheiratet, kann für die Dauer der Arbeitslosigkeit auch ein Wechsel der Steuerklasse in Frage kommen.
- Bildungsgutschein
- Vermittlungsgutschein
- Arbeitsgelegenheiten (Zusatz- oder 1-Euro-Job)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.
- Wege aus der Arbeitslosigkeit
– Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung –